Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

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Hinweis zur Demonstrationsumgebung

Willkommen in der SOUZEE-Demonstrationsumgebung.
Diese Plattform zeigt exemplarisch, wie zentrale Arbeitsbereiche der ZUG künftig in einer integrierten digitalen Umgebung abgebildet werden können.
Anhand verschiedener Seiten und Funktionen – etwa Antragsverwaltung, Projektübersichten, Terminplanung und Controlling-Dashboards – wird veranschaulicht, wie Prozesse, Daten und Visualisierungen in einem modernen, webbasierten System ineinandergreifen.

Alle angezeigten Inhalte, Daten und Interaktionen dienen ausschließlich zu Demonstrationszwecken.
Die dargestellten Diagramme, Tabellen und Workflows basieren auf Beispieldaten und zeigen beispielhaft den Funktionsumfang, die Benutzerführung und die visuelle Gestaltung einer möglichen künftigen Lösung.

In der finalen, produktiven Implementierung werden:

  • Daten und Prozesse vollständig integriert und automatisiert,

  • Nutzerrollen und Berechtigungen real abgebildet,

  • und Dashboards individuell konfigurierbar sein, um den unterschiedlichen Arbeitsanforderungen gerecht zu werden.

Über die DAS-Förderrichtlinie

Die im Jahr 2021 novellierte Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen und andere Akteur*innen dabei, die notwendigen Anpassungsprozesse an die Folgen des Klimawandels möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Die Förderrichtlinie DAS wurde verlängert und ist am 5. Dezember 2024, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2024 B4), in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Die Förderung des BMUKN schafft gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe kommunaler Anpassungskonzepte. Für fortgeschrittene Akteur*innen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Klimaanpassung verfügen, gibt es die Möglichkeit, innovative Klimaanpassungsprojekte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu erproben.

Das Ziel ist, existierende Chancen zu nutzen und Schäden zu verringern. Gleichzeitig ist die Förderrichtlinie Bestandteil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ des BMUKN, unter dem die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt wurden.

Die vergangenen Förderfenster im Rahmen der DAS-Förderrichtlinie zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen waren vom 15. Mai 2025 bis zum 05. August 2025 und vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 geöffnet. Dieser besondere Förderaufruf der DAS setzte im Rahmen des ANK einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen. Die vorhandenen Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität sollten hierdurch besonders hervorgehoben werden. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUKN bereitgestellt. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Fördermittel.

Das BMUKN beabsichtigt, in der Zukunft weitere Förderfenster im Rahmen der bestehenden DAS-Förderrichtlinie vom 19.07.2021 auch ohne Schwerpunktsetzung zu öffnen.

Zugänge

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